Angaben für Deutschland vom 1.1.2003 Die Einfuhr von Waren zum persönlichen Verbrauch bis zu einem Gesamtwert von 6.000,- Kc (200 Euro) pro Person, darunter höchstens - 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
- 1 l Spirituosen
- 2 l Wein
- 50 g Parfum oder 0,25 l Eau de Toilette
ist zoll- und abgabenfrei. Gleiches gilt für Gegenstände zum persönlichen Gebrauch (z.B. Kleidung, Walkman, Radio) sowie zur Einreise benutzte Fahrzeuge. Diese müssen jedoch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland sind die deutschen Zollvorschriften zu beachten. Diese Angaben als pdf-Dokument (64 kb) zum Ausdrucken. Das es ab und an Änderungen gibt, übernehme ich keine Gewähr für diese Angaben |